Hausnotruf: Hilfe auf Knopfdruck – rund um die Uhr

Für ältere Menschen ein Plus an Sicherheit im Alltag, für Angehörige eine große Entlastung: Mit einem Hausnotruf ist es möglich, in Notsituationen innerhalb kurzer Zeit Hilfe zu benachrichtigen und Unterstützung zu erhalten.

©d-keller | Pixabay.com


1. Für wen eignet sich die Installation eines Hausnotrufs?

2. Wie funktioniert das Hausnotrufsystem?

3. Welche Kosten sind mit der Installation eines Hausnotrufs verbunden?

4. Unter welchen Voraussetzungen kommt die Pflegekasse für die Kosten des Hausnotrufs auf?

5. Welche Aspekte sind bei der der Installation eines Notrufsystems zu beachten?

6. Datenschutz: Wie geht die Notrufzentrale mit meinen persönlichen Daten um?

6.1. Welche Daten sind bei der Notrufzentrale anzugeben?

6.2. Gewähren die Anbieter von Notrufsystemen den Schutz meiner Daten?


Fühlen sich ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen manchmal etwas unsicher auf den Beinen, wohnen alleine oder wünschen sich die Möglichkeit, sich im Notfall auf schnelle Hilfe verlassen zu können, ist die Installation eines Hausnotrufs eine wahre Bereicherung im Alltag. Tatsächlich wissen immer mehr Personen das Angebot eines Hausnotrufs zu schätzen: Nach Angaben des DRK (Stand 2018) nutzen fast eine Millionen Privatpersonen in Deutschland einen Hausnotruf – die Nachfrage wächst stetig. Dank dieser Installation ist es vielen Senioren möglich, weiterhin im eigenen Zuhause zu wohnen.

1. Für wen eignet sich die Installation eines Hausnotrufs?

Mit dem Alter steigt das Risiko von Stürzen und Unfällen innerhalb der eigenen vier Wände. Kommen körperliche Einschränkungen oder Krankheiten hinzu, bietet ein Hausnotruf die Sicherheit, im Notfall Hilfe auf Knopfdruck zu benachrichtigen, falls Betroffene nicht aus eigener Kraft aufstehen können. Auf diese Weise erfahren ältere Menschen die Möglichkeit, trotz Krankheit, Behinderung oder körperlichen Beschwerden sicher in der häuslichen Umgebung wohnen zu können. Auf diese Weise erfahren auch die Angehörigen eine große Entlastung: Schließlich ist es in den seltensten Fällen möglich, rund um die Uhr präsent und/oder erreichbar zu sein. Trotzdem wissen sie: Ein einziger Knopfdruck genügt, um Hilfe zu benachrichtigen. Das Suchen des Telefons sowie die Eingabe von Telefonnummern würden hingegen mehr Zeit, Nerven und womöglich auch Schmerzen kosten.

 

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2. Wie funktioniert das Hausnotrufsystem?

Meist besteht das Hausnotrufsystem aus zwei Elementen: Dazu zum einen die Basisstation, die an das Telefon angeschlossen wird, und zum anderen der Notrufknopf, der (bestenfalls rund um die Uhr) am Körper getragen wird. Beide Elemente verfügen über eine Freisprechanlage. Auf diese Weise wird die Kommunikation zwischen Basisstation und Notrufknopf ermöglicht. Um das Hausnotrufsystem zu installieren, werden also lediglich ein Telefonanschluss sowie eine freie Steckdose benötigt.

Den Notrufknopf wird meist als Kette um den Hals, als Armband oder als Clip um den Gürtel getragen und ist im Übrigen wasserdicht.  Im Notfall – beispielsweise in Folge eines Sturzes – drücken Betroffene den Hilfeknopf, der somit auch im Badezimmer trotz Luftfeuchtigkeit und Nässe funktioniert.

Dadurch wird das System aktiviert und stellt umgehend eine Verbindung mit einer Zentrale her.  In der Notrufzentrale sind die persönlichen Daten des Senders hinterlegt: Adresse, Zugang zur Wohnung, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, verordnete Medikamente, aber auch Kontaktdaten von Angehörigen und Bezugspersonen sind dort festgehalten. Unmittelbar nach Knopfdruck sendet das eigene Gerät eine Benachrichtigung an die Hausnotrufzentrale, die zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar ist. Nach ungefähr 30 bis 60 Sekunden meldet sich ein Mitarbeiter – die Sprechverbindung wurde somit hergestellt.

Nachdem sich die Zentrale über den Gesundheitszustand der betroffenen Person informiert hat, verständigt sie Angehörige oder Nachbarn sowie den Pflege- oder Rettungsdienst, um dem Notrufsender zu helfen.

Haben Betroffene im Vorfeld eine sichere und diskrete Schlüsselaufbewahrung mit der Notrufzentrale vereinbart, haben Pflege- und/oder Rettungskräfte die Möglichkeit, im Notfall schnell ins Hausinnere zu gelangen um der betroffenen Person schnellstmöglich zu helfen.

Falls es sich einmal um einen Fehlalarm in Folge einer versehentlichen Betätigung des Notrufknopfes handelt, lässt sich dieses Missverständnis in der Regel beim ersten Sprechkontakt klären. Führt dieser Fehlalarm allerdings zu einem Rettungseinsatz, können hier Kosten anfallen, für die die betroffene Person selbst aufkommen muss.

Neben der Benachrichtigung in Folge eines Unfalls oder eines Sturzes gibt es weitere Möglichkeiten, um den Gesundheitszustand einer Person zu überwachen. Dies gelingt unaufdringlich, indem sich der Patient in bestimmten zeitlichen Abständen über das Rufsystem – entweder per Knopfdruck oder im Rahmen eines kurzen Telefonats – melden muss, um mitzuteilen, dass es ihm gut geht. Sollte sich der Betroffene nicht zur vereinbarten Zeit melden, so ruft der verbundene Dienst bzw. die verantwortliche Zentrale bei der betroffenen Person an, um sicherzustellen, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt. Im Zweifelsfall werden Angehörige oder der zugehörige Pflege- oder Rettungsdienst benachrichtigt. Auf diese Weise kann einer Person geholfen werden, die wegen eines unvorhergesehenen Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, den Notrufknopf zu betätigen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Im Übrigen gibt es mittlerweile Assistenz- und Sensorsysteme, die eigenständig erkennen, wenn innerhalb des Hauses etwas nicht stimmt: Solche Systeme überprüfen beispielsweise die Bewegung und Aktivität einer Person innerhalb des Hauses. Sensoren in Bodenbelegen oder Matratzen nehmen wahr, ob jemand für längere Zeit aufgrund eines Sturzes auf dem Boden liegt oder seit längerer Zeit wegen Unwohlsein im Bett verweilt. Bei Auffälligkeiten werden Angehörige, Nachbarn oder die zuständigen Pflegekräfte benachrichtigt.

3. Welche Kosten sind mit der Installation eines Hausnotrufs verbunden?

Entscheiden Sie sich für einen Hausnotruf, ist es ratsam, bereits im Vorfeld zu überlegen, welche Leistungen für Ihr individuelles Bedürfnis sinnvoll sind oder gar benötigt werden. Meist fällt bereits bei der Installation eine Gebühr an, die je nach Anbieter und Ausstattung zwischen zehn und 78 Euro liegt. Zusätzlich zu dieser Anschlussgebühr, die meist auch eine Einweisung in die Bedienung des Geräts beinhaltet, kommen monatliche Kosten hinzu, die sich in einem Rahmen von 20 Euro bewegen. Ein solcher Basistarif beinhaltet die Kontaktaufnahme zur Notrufzentrale – egal zu welcher Tages- und/oder Nachtzeit. Sollte das Gerät einmal nicht funktionieren oder ist ein Wechseln des Akkus erforderlich, bieten die Anbieter hierfür meist einen kostenfreien Service an. Wünschen Sie sich Zusatzleistungen, die über den Basistarif hinausgehen, begegnen Sie je nach Wunsch und entsprechender Verfügbarkeit zusätzlichen Kosten.

TIPP DER REDAKTION:

Wurden Sie bereits in einen Pflegegrad zugeordnet? In diesem Kontext erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Einige Wohlfahrtsverbände helfen Ihnen sogar bei der Antragstellung auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Falls Sie bislang über keinen Pflegegrad verfügen, aber Unterstützung im Alltag benötigen, ist es ratsam, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen: Weil es sich bei einem Hausnotruf um ein anerkanntes Hilfsmittel handelt, können Pflegebedürftige je nach Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 23 Euro erhalten.

4. Unter welchen Voraussetzungen kommt die Pflegekasse für die Kosten des Hausnotrufs auf?

Seit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2017 gilt der Hausnotruf als anerkanntes Hilfsmittel. Liegt ein Pflegegrad vor, können Berechtigte eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragen.

Die Pflegekasse kommt in den folgenden Fällen für die Kosten des Hausnotrufs auf:

  • wenn der Pflegebedürftige über weite Teile des Tages allein lebt oder mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen kann.
  • wenn jederzeit ein Notfall eintreten kann.
  • wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen/geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen.

Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen bei einem Pflegegrad jedoch nur Kosten in Höhe von 25,50 Euro pro Monat. Mit dem Betrag werden die monatlichen Gebühren des Basistarifs fast aller Anbieter abgedeckt. Alles, was über diesen Betrag hinaus geht, müssen die Nutzerinnen und Nutzer aus eigener Tasche bezahlen. Zudem fallen Kosten wie die Bereitstellung eines Telefonanschlusses und die dazugehörigen monatlichen Grundgebühren in den Bereich der Eigenverantwortung der pflegebedürftigen Person und stellen keine Leistung der Pflegekasse dar.

5. Welche Aspekte sind bei der der Installation eines Notrufsystems zu beachten?

Für den Anschluss und Betrieb des Hausnotrufgerätes müssen ein geeigneter Breitbandanschluss oder ein Internetanschluss vorhanden sein. Weiterhin sollte dafür gesorgt werden, dass die Geräte funktionsfähig sind, denn nur so können Sie sicher gehen, dass Ihr Notruf tatsächlich in der Zentrale eingeht und Ihnen im Notfall geholfen werden kann.

Deshalb gilt es, bereits im Zuge der Installation des Notrufsystems die Zuverlässigkeit der Verbindung und der Zentrale zu testen. Ein Testnotruf aus verschiedenen Wohnbereichen ist sinnvoll, um Qualität der Sprechverbindung zu überprüfen. Es ist ratsam, diese Aspekte genauer zu hinterfragen:

  • Wie lange dauert es, bis jemand auf den Notruf antwortet?
  • Wie gut ist die Qualität der Verbindung?
  • Wie erleben Sie die Unterhaltung? Fühlen Sie sich respektvoll behandelt? Begegnen Sie einer verständnisvollen Haltung?

6. Datenschutz: Wie geht die Notrufzentrale mit meinen persönlichen Daten um?

Die Angabe persönlicher Daten ist im Zuge der Installation eines Hausnotrufs unabdingbar – nur so ist im Notfall eine schnelle, zuverlässige und medizinisch sinnvolle Hilfe möglich.

6.1. Welche Daten sind bei der Notrufzentrale anzugeben?

Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass Ihre Daten im Falle eines Notrufs für eine entsprechende Hilfe verwendet werden. Aus diesem Grund gilt es, vertraglich festzuhalten, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und aktuell sind, und dass diejenigen Personen, die als Kontaktpersonen genannt wurden, ebenfalls über die Speicherung ihrer Daten informiert und einverstanden sind.

Darüber hinaus ist der Nutzer eines Notfallgerätes dazu verpflichtet, Änderungen der Kontaktdaten der Zentrale sofort mitzuteilen. Ferner muss er über Änderungen der Kontaktdaten der Kontaktpersoneninformieren. Änderungen des Gesundheitszustandes sollten ebenfalls unverzüglich dem Vertragspartner mitgeteilt werden.

Persönliche Daten die der Zentrale mitzuteilen sind:

  • Wer sind Ihre Familienangehörigen, Freunde, Nachbarn oder Pfleger?
  • Wer ist Ihr Hausarzt?
  • Welche Hilfen nehmen Sie bereits in Anspruch?
  • Gibt es Risiken, Einschränkungen und Erkrankungen?
  • Gibt es Krankheiten, die eine sofortige Hilfeleistung eines Rettungsdienstes benötigen?

Diese Daten werden bei der Hausnotrufzentrale gespeichert.

6.2. Gewähren die Anbieter von Notrufsystemen den Schutz meiner Daten?

Teilen Sie dem Anbieter Ihres Hausnotrufsystems Ihre persönlichen Daten mit, sollten diese Informationen grundsätzlich vertraulich behandelt werden. Im Notfall gilt es, nur diejenigen Daten zu verwenden, die ausschließlich der Durchführung von Hilfeleistungen dienen.

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, personenbezogene Daten durch entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen zu schützen. Zwar werden die im Rahmen des Hausnotrufs geführten Gespräche aufgezeichnet, diese sind aber datenschutzgerecht aufzubewahren. Die Daten werden nicht gespeichert, wenn diese für die Erbringung der Leistungen eines Hausnotrufes nicht relevant sind – das heißt: Unwichtige Daten werden nach Erhalt von der Zentrale gelöscht. 

 

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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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