Trauerfall – Was nach dem Tod eines Angehörigen zu beachten ist

Das Ableben eines Familienangehörigen tritt oft unerwartet ein. In dieser emotional belastenden Zeit ist es für die Angehörigen schwierig, sich mit den nun aufkommenden Fragen und anstehenden Aufgaben sachlich auseinanderzusetzen.

Wald im Herbstlicht.
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Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Ebenso unterschiedlich wie die Todesursachen sind auch die Orte, an denen Menschen versterben. Doch unabhängig vom jeweiligen Sterbeort muss ein Arzt zur Leichenschau, der medizinischen Feststellung des Todes, aufgefordert werden.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, wird die Pflicht der Leichenschau durch den dortigen Stationsarzt erfüllt. Bei Eintritt eines Sterbefalles in einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz wird der Arzt durch die jeweilige Pflegedienstleitung zur Leichenschau aufgefordert. Nur wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, sind anwesende Personen oder die den Verstorbenen auffindende Person (z.B. ambulanter Pflegedienst) verpflichtet einen Arzt zur Durchführung der Leichenschau aufzufordern. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob bestattungspflichtige Angehörige oder Dritte beim Tod zugegen sind oder davon Kenntnis erlangen.

Der zur Leichenschau aufgeforderte Arzt muss der Aufforderung innerhalb einer bestimmten Zeit nachkommen (dies regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslands). Das gilt natürlich nur bei eindeutig ersichtlichen Todesmerkmalen. In allen anderen Fällen ist ein Notarzt zu rufen. Bei einem Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Wohnung muss, sobald der Arzt den Tod festgestellt und dokumentiert hat, ein Bestatter gerufen werden, um den Verstorbenen in geeignete Kühlräume zu überführen.

Der Verstorbene kann jedoch noch eine begrenzte Zeit am Sterbeort verbleiben, falls Familienangehörige eine Aufbahrung zur Abschiednahme wünschen. Allerdings verfügen traditionsbewusste, seriöse Bestattungsunternehmen über eigens für Abschiednahmen gestaltete Räume, denn ein hygienisch versorgter und bereits eingebetteter Verstorbener ist meist das „angenehmere Bild" für die Angehörigen. Schließlich sollte eine Abschiednahme einen positiven Beitrag zur Verarbeitung des Verlustes und der Trauerarbeit leisten und nicht negativ im Gedächtnis verbleiben.

Ist ein Mensch in einem Krankenhaus verstorben, müssen die bestattungspflichtigen Angehörigen nach Erhalt der Todesnachricht einen Bestatter mit der Überführung beauftragen. Das Bestattungsunternehmen wird den bestattungspflichtigen Angehörigen alle Wege zu Behörden, z.B. dem Einwohnermeldeamt zur polizeilichen Abmeldung des Verstorbenen, dem Standesamt zur Anzeige des Sterbefalles und zur Beantragung der Sterbeurkunden, abnehmen. Unstrittig ist, dass der Service von Bestattungsunternehmen gegenüber den bestattungspflichtigen Angehörigen in seinem Umfang sehr verschieden ausfällt. Ein seriöser Bestatter wird neben der Beratung der Angehörigen auch alle weiteren organisatorischen Dinge für die Trauerfeier und Beisetzung, u.a. die Abmeldungen von Renten, Versicherungen, GEZ, Stromanbietern, etc. übernehmen.

Wie geht es dann weiter

In einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Bestattungsunternehmen werden nun alle Entscheidungen für die Beisetzung des Verstorbenen getroffen: Wünscht sich der Verstorbene eine Erd- oder Feuerbestattung, welcher Sarg soll es sein, auf welchem Friedhof wird der Verstorbene beigesetzt und auch der Umfang und Inhalt der Trauerfeier wird hier mit einem möglichen Zeitplan besprochen und geplant.

Bei einem Todesfall eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland sollte ein Bestatter am polizeilich gemeldeten Wohnort des Verstorbenen beauftragt werden, den Verstorbenen in die Bundesrepublik Deutschland zurück zu überführen. Dieser Bestatter muss von seiner Qualifikation her in der Lage sein, im Ausland die erforderlichen Papiere für einen Verstorbenentransport zu beschaffen und die Überführung per Flugzeug oder Bestattungsfahrzeug zu organisieren. Gegebenenfalls müssen auch kurzfristig Rückflüge von mitgereisten Familienangehörigen ermöglicht werden. Auch hier unterscheidet sich der Umfang des Services, den Bestattungsunternehmen bereit oder in der Lage sind, an¬zubieten.

Finanzielle Pflichten und Ansprüche im Todesfall

Das Bestattungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist Länderrecht und somit ist nicht einheitlich geregelt, in welcher Reihenfolge die Angehörigen des Verstorbenen in der Bestattungspflicht sind. Eine Bestattungspflicht besteht für eine Person dann, wenn die in der Reihenfolge vorher genannten Angehörigen nicht vorhanden, oder aus wichtigem Grund verhindert sind, für die Bestattung zu sorgen. Das Ausschlagen des Erbes entbindet allerdings nicht von der Pflicht und Kostenübernahe der Bestattung.

Sind alle vorhandenen bestattungspflichtigen Personen bzw. Erben finanziell nicht in der Lage für die Bestattungskosten aufzukommen, kann bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde eine anteilige oder komplette Kostenübernahme der Bestattung beantragt werden. Sind bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden oder nicht rechtzeitig zu ermitteln, muss die zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung sorgen.

Um Familienangehörige vor der Vielfalt zu treffender Entscheidungen und finanziellen Belastungen zu schützen, aber auch um sicher zu sein, dass dereinst die eigenen Wünsche zur Bestattung erfüllt werden, treffen immer mehr Menschen zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge. Hier können wesentliche Dinge wie Erd- oder Feuerbestattung, Friedhofswahl, Art des Grabes, Ort und Umfang der Trauerfeier und vieles mehr bereits festgelegt werden. Daraus ergibt sich auch der finanzielle Rahmen für die angedachte Beisetzung. Dieser finanzielle Rahmen sollte durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto abgedeckt sein, denn das gesetzliche Sterbegeld wurde per Januar 2004 komplett gestrichen.

Kein guter Ort für die Festlegungen zur eigenen Bestattung ist das eigene Testament. Testamentseröffnungen erfolgen aus verschiedensten Gründen sehr oft zu einem Zeitpunkt, an dem die Bestattung des Verstorbenen bereits erfolgt ist.

 

Quelle: Ahorn AG

 

Checkliste: In 6 Schritten für den eigenen Todesfall vorsorgen


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