Ambulante Pflege Begriffserklärung

Die ambulante Pflege („Häusliche Pflege") umfasst die pflegerische Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgung eines Patienten innerhalb der häuslichen Umgebung. Sie kann sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch Angehörige oder alternative Pflegekonzepte, wie beispielsweise die 24h-Pflege, durchgeführt werden. Die Inanspruchnahme verschiedener Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegedienstleistungen wird individuell in Abhängigkeit der Bedürfnisse des Pflegebedürftigen festgelegt. Durch die Pflege in den eigenen vier Wänden werden pflegebedürftige Menschen nicht nur unterstützt und entlastet, sondern können sich auch weitestgehend die Selbstständigkeit im Eigenheim erhalten. Unter entsprechenden Bedingungen werden die Kosten der ambulanten Pflege zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen.

Ziele der ambulanten Pflege:

  • Den Patienten wird es ermöglicht im eigenen Zuhause gepflegt zu werden, sodass ein Heimaufenthalt häufig vermieden werden kann
  • Maßnahmen der aktivierenden Pflege ermöglichen eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheit und verhindern einen weiteren Verlust von Ressourcen des Betroffenen
  • Angehörige werden angeleitet, damit sie, wenn möglich, einen Teil der Pflege übernehmen können
  • Beratung zur Prophylaxe und Prävention für Patienten und Angehörige
  • Aktuelle pflegewissenschaftliche Erkenntnisse werden umgesetzt
  • Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflege-, sowie Altenpflegepersonal
  • Bedarfsgerechte Anleitung, Betreuung und Begleitung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind
  • Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Vorträgen und Teilhabe an Aktionen
  • Enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden etc.

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