Förderungen & Zuschüsse für den altersgerechten Umbau

Wer sein eigenes Zuhause barrierefrei und altersgerecht gestalten möchte, kann von verschiedenen Förderungen und Zuschüssen profitieren. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten in Frage kommen und welche Voraussetzungen für die jeweilige Bewilligung erfüllt sein müssen.

Zur finanziellen Entlastung können Betroffene je nach Maßnahme und Notwendigkeit verschiedene Förderungsprogramme für den altersgerchten Umbau in Anspruch zu nehmen.
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1. 4.000 Euro von der Pflegekasse: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

2. KfW-Förderung: Zuschüsse für alters- und behindertengerechtes Wohnen

2.1. Förderprodukt 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss"

2.2. Förderprodukt 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit"

2.3. Voraussetzungen für die KfW-Förderprodukte 455 & 159 „Altersgerecht Umbauen"

2.4. Können verschiedene Förderungen und Zuschüsse gleichzeitig beantragt werden?

3. Fördermittel der Bundesländer und Kommunen zur Wohnraumanpassung

4. Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

5. Umbaufinanzierung über die gesetzliche Unfallversicherung


Wenn Barrieren im eigenen Wohnumfeld die Bewegungsfreiheit einschränken, kann es sinnvoll sein, einige Veränderungen vorzunehmen, um sich weiterhin sicher in den eigenen vier Wänden bewegen zu können.  Während kleinere Veränderungen oft schnell und unkompliziert umgesetzt werden können, sind größere Umbaumaßnahmen in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden. Zur finanziellen Entlastung können Betroffene je nach Maßnahme und Notwendigkeit verschiedene Förderungsprogramme in Anspruch zu nehmen.

1. 4.000 Euro von der Pflegekasse: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Mit dem Ziel, die häusliche Pflege im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen, zu erleichtern oder die möglichst selbstständige Lebensführung einer pflegebedürftigen Person zu fördern, unterstützt die Pflegeversicherung Betroffene der Pflegegrade 1 bis 5 mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro zur Realisierung bestimmter Anpassungs- und Umbaumaßnahmen. Praktisch erhalten Pflegebedürftige also die Möglichkeit, ihren Wohnraum an die gegebenen Umstände und Bedürfnisse anzupassen, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu können.  

Im Überblick müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen also mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:

  1. Die häusliche Pflege wird ermöglicht.
  2. Die häusliche Pflege wird erleichtert und minimiert die Belastung aller Beteiligten.
  3. Die selbstständige Lebensführung des Bewohners wird gefördert.

Verschiedene Maßnahmen werden von der Pflegekasse unterstützt. Dazu zählen beispielsweise Türverbreiterungen sowie die Installation von Rampen und Treppenliften. Auch die Umgestaltung des Badezimmers ist für die Betreuung und Pflege von großer Bedeutung. Daneben kann der Ein- oder Umbau bestimmter Möbel hilfreich sein, um die Wohn- und Pflegesituation zu erleichtern.

HINWEIS DER REDAKTION:

Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt wohnen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro betragen. Ehepartner oder Wohngemeinschaften können insgesamt also bis zu 16.000 Euro erhalten.

Wer einen Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss dieser beantragt werden, bevor die Umbaumaßnahmen beginnen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben aus, in dem die notwendigen Veränderungen beschrieben und begründet werden. Nur, wenn die Maßnahme tatsächlich bewilligt wurde, erhalten Betroffene den Zuschuss.

HINWEIS DER REDAKTION:

Unter einer solchen Maßnahme versteht man die Gesamtheit aller Anpassungen, die in der jeweiligen Situation sinnvoll oder gar erforderlich sind. Diese werden von der Pflegekasse einmalig mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Nur, wenn sich der Pflegebedarf zwischenzeitlich ändert und weitere Anpassungen im Wohnumfeld nötig sind, gewährt die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse.

2. KfW-Förderung: Zuschüsse für alters- und behindertengerechtes Wohnen

Als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz: KfW – Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind. So fördert die KfW unter anderem den barrierefreien Umbau von Immobilien mit Zuschüssen und Krediten.


2.1. Förderprodukt 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss"

Mit dem Förderprodukt 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" unterstützt die KfW Privatpersonen beim Abbau von Barrieren und bei der Erhöhung des Wohnkomforts. Unabhängig vom Alter der Bewohner beträgt der Zuschuss bis zu 6.250 Euro.

2.2. Förderprodukt 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit"

Das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen – Kredit" beschreibt den Kredit für den Abbau von Barrieren, der Erhöhung des Wohnkomforts sowie für die Investition in Einbruchschutzmaßnahmen. Privatpersonen können unabhängig von ihrem Alter einen Förderkredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.


Im Rahmen der Förderprodukte „Altersgerecht Umbauen" verfolgt die KfW sowohl mit dem Investitionszuschuss als auch mit dem Kredit das Ziel, ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Dabei werden diese Maßnahmen gefördert:

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
  • Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus
  • Umgestaltung von Nicht-Wohngebäuden zu barrierearmen Wohnräumen
  • Kauf von barrierearm sanierten Immobilien

Eine detaillierte Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Garagen, Garten- und Gerätehäuser
  • gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • Pflege- und Altenwohnheime
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

2.3. Voraussetzungen für die KfW-Förderprodukte 455 & 159 „Altersgerecht Umbauen"

Die Förderprodukte der KfW unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Wer den Zuschuss 455 oder den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" beantragen möchte, muss beim Umbau vorgeschriebene DIN-Richtlinien zur Gestaltung des Wohnraums berücksichtigen und erfüllen. Die DIN 18040-2 beschreibt die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Wohngebäuden und deren Außenanlagen. Daraus lässt sich schließen: Die geplanten Umbaumaßnahmen müssen sich an der DIN-Norm orientieren, um von der KfW als förderungswürdig eingestuft zu werden.

Außerdem setzt die KfW in diesem Zusammenhang voraus, dass die Arbeiten zur Barrierereduzierung von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Deshalb ist es unbedingt ratsam, die eigenen Räumlichkeiten vor der Antragsstellung von einem Unternehmen begutachten zu lassen, um sicherzugehen, dass die Umbaumaßnahmen nicht nur entsprechend der eigenen Vorstellungen, sondern auch auf der Basis der DIN-Norm realisiert werden können. Außerdem kann es sinnvoll sein, mehrere Unternehmen zu kontaktieren, um anschließend Angebote zu vergleichen.

Um schließlich die Förderung der KfW zu erhalten, muss der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt und genehmigt werden. Alle Informationen und Formulare zur Antragsstellung finden Sie den Detailseiten der KfW

2.4. Können verschiedene Förderungen und Zuschüsse gleichzeitig beantragt werden?

Wer beabsichtigt, einen Förderantrag bei der KfW zu stellen, um seinen Wohnraum mit einer Maßnahme barrierefrei zu gestalten, muss sich für ein Förderprodukt entscheiden. Wenn zwei unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt werden, ist es möglich, zwei separate Anträge zu stellen.

Falls ein Pflegegrad besteht, könnte auch der Zuschuss von der Pflegeversicherung beantragt werden. Im Rahmen dieser „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" können Betroffene bis zu 4.000 Euro erhalten. Auch hier gilt es zu berücksichtigen: Es ist nicht möglich, den Zuschuss von der Pflegeversicherung zu beantragen und zugleich eine KfW-Förderung zu erhalten. Auch hier gibt es keine Kombinationsmöglichkeit verschiedener Förderprogramme. Demnach ist es ratsam, im Vorfeld zu hinterfragen, welcher Zuschuss für welche Baumaßnahme den größten Vorteil bringen würde.

3. Fördermittel der Bundesländer und Kommunen zur Wohnraumanpassung

Wer sein Wohnumfeld altersgerecht umbauen möchte, sollte sich bereits vor Baubeginn nach möglichen Förderungen durch das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Kommune erkundigen.

Die Inhalte, Schwerpunkte und Bewilligungskriterien unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Außerdem sollte berücksichtigt werden: Erfahrungsgemäß beschränken sich Förderprogramme häufig auf einen festgelegten zeitlichen Rahmen.  Es kann also sinnvoll sein, sich bereits im Vorfeld mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um das passende Förderprogramm zu finden.

Einen ersten Überblick über regionale und überregionale Landesförderungsprogramme sowie die Voraussetzungen zum Erhalt der Fördermittel können sich Interessierte in der Förderdatenbank verschaffen. Dort bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Fördersuche an.

Ansprechpartner für Fördermittel sind außerdem neben den örtlichen Wohnraumförderstellen bei Landkreis, Stadt oder Gemeinde die dafür zuständigen Staats- bzw. Landesbanken.

4. Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind mehr als 30.000 Hilfsmittel gelistet, die gesetzlich Versicherten bei Krankheit und Pflegebedarf zur Verfügung stehen. Sie verfolgen das Ziel, Einschränkungen, die durch eine Krankheit oder Behinderung auftreten, zu reduzieren oder zu kompensieren. Vor allem die Produktgruppe 04 "Badehilfen" kann für viele Betroffene von Bedeutung sein, wenn sie das Badezimmer barrierefrei gestalten möchten: So übernimmt die Krankenversicherung Hilfsmittel wie Sicherheitsgriffe, Badewannensitze und Duschhilfen, wenn das unterstützende Mittel den Therapie- und Behandlungsprozess positiv unterstützt. Daher kann es sinnvoll sein, das Förderbudget nicht für diejenigen Hilfsmittel einzusetzen, die auch auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden könnten.

5. Umbaufinanzierung über die gesetzliche Unfallversicherung

Wenn die Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls bauliche Wohnraumanpassungen erfordern, übernimmt der Unfallversicherungsträger die Kosten für bestimmte Maßnahmen. Betroffene erhalten in diesem Rahmen die sogenannte Wohnungshilfe: Dabei handelt es sich oftmals nicht nur um einen Zuschuss, sondern meist auch um eine vollständige Kostenübernahme.

Betroffene haben Anspruch auf Wohnungshilfe, wenn sie wegen einer betrieblich entstandenen Behinderung oder Berufskrankheit nicht mehr oder nur noch unter großen Umständen in ihrem Zuhause wohnen können. Dies gilt ebenfalls für das Betreten und Verlassen des Wohnraums. In welchem Umfang Betroffene unterstützt werden, hängt vom individuellen Fall ab.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Entscheidung für die Genehmigung von Wohnungshilfe:

  • die Art und Schwere der Behinderung: Die Behinderung muss dauerhaft sein.
  • die Wohnverhältnisse des Betroffenen: Wie viele Personen leben in einem Haushalt? Wie groß ist die Wohnung?
  • Die Wohnungshilfemaßnahmen müssen einerseits zweckmäßig, andererseits kostengünstig sein; Schönheitsreparaturen werden nicht übernommen.
  • Der Betroffene muss sich ggf. an den Kosten beteiligen.

Die Wohnungshilfe unterstützt je nach Voraussetzung, Art und Schwere der Behinderung bei diesen und weiteren Maßnahmen:

  • behindertengerechte Wohnungsausstattung
  • behinderungsgerechte Anpassung des Wohnraums: Umbau, Ausbau oder Erweiterung
  • Mehraufwendungen für eine behinderungsgerechte Küche
  • Kosten für Modernisierung und Instandhaltung behinderungsbedingter Ausstattung, z.B. Treppenlifte oder Aufzug
  • Einrichtungsbeihilfe
  • Unterstützung bei der Beschaffung behinderungsgerechten Wohnraums
  • Ist der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung erforderlich, die deutlich mehr Kosten verursacht, können Zuschüsse zur Mietkaution oder laufende Zuschüsse zur Miete bezahlt werden.
  • Umzugskosten, falls die eigene Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut werden kann
  • Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft

Um die Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung zu erhalten, muss der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Somit sollten Betroffene die Genehmigung der Kostenübernahme ebenfalls vor dem Beginn der Bauarbeiten erhalten. Wenn Art und Schwere der Behinderung ein zügiges Handeln erfordern, um den Wohnraum schnellstmöglich auf die neuen Bedürfnisse anzupassen, lässt sich zusätzlich ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen. 

 


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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